Die Fristen einhalten!

Eine Immatrikulation bei einer Fachhochschule oder Universität ist ein komplexer Vorgang, der sowohl bei dir als auch bei der Hochschuleinrichtung, an der du studieren möchtest, einige Zeit in Anspruch nimmt. Darum ist es wichtig, dass du die wichtigsten Anmeldefristen beachtest:

 

  • Anmeldung bis spätestens 15. Januar 23:59 Uhr für Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung
  • Anmeldung bis spätestens 1. Mai 23:59 Uhr für Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung
     

 

Warum endet die Anmeldefrist am 1. Mai und was bedeutet das?

Für alle Bachelor-Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung gilt eine landesweite Anmeldefrist, die am 1. Mai endet. Diese Anmeldefrist sorgt dafür, dass Studenten rechtzeitig über ihre Studienwahl nachdenken und sich dadurch für das richtige Studium entscheiden.

 

Folgen des Anmeldeschlusses

Der Anmeldeschluss am 1. Mai ist für dich wichtig, weil:

  • Du zulassungsberechtigt bist, wenn du die Zulassungsvoraussetzungen des betreffenden Studiengangs erfüllst und spätestens am 1. Mai einen ersten Immatrikulationsantrag über Studielink gestellt hast. Hinweis: Bei einigen Studiengängen ist ein Studienwahl-Check vorgeschrieben. Das Zulassungsrecht verfällt, wenn du an diesem Check nicht teilnimmst.
  • Eine Hochschuleinrichtung kann deinen Immatrikulationsantrag ablehnen, wenn du nach dem Ende der Anmeldefrist am 1. Mai einen ersten Antrag über Studielink stellst. Allerdings muss die Hochschuleinrichtung in der Studien- und Prüfungsordnung (OER) deutliche diesbezügliche Vorschriften festgelegt haben.

 

Studienwahl-Check

Ein sog. Studienwahl-Check hilft dir bei der Entscheidung, ob ein bestimmtes Studium zu dir passt und deinen Erwartungen entspricht. Bei diesem Check kann es sich beispielsweise um ein Gespräch mit einem Mitarbeiter der Hochschuleinrichtung, eine „Student for a Day“-Aktivität oder einen Online-Fragebogen handeln. Erkundige dich bei der Hochschuleinrichtung deiner Wahl nach den Möglichkeiten zur Durchführung eines Studienwahl-Checks.

Wenn du dich spätestens am 1. Mai über Studielink für ein Bachelor-Programm anmeldest, hast du Recht auf einen Studienwahl-Check mit dazugehörender Studienwahlberatung. Eine Hochschuleinrichtung kann den Studienwahl-Check auch zur Pflicht machen. Achte daher darauf, dass du dich rechtzeitig anmeldest und gut über das Anmeldeverfahren für den Studiengang deiner Wahl informiert bist.

 

Zulassungsrecht

Auch beim Zulassungsrecht sind zwei wichtige Punkte zu beachten:

  • Abgesehen davon, dass du dich rechtzeitig anmelden musst, musst du auch alle sonstigen Zulassungsanforderungen für den Studiengang erfüllen.
  • Wenn für das gewählte Studium ein Studienwahl-Check vorgeschrieben ist, bist du verpflichtet, daran teilzunehmen. Nimmst du ohne guten Grund nicht an einem obligatorischen Studienwahl-Check teil, verfällt dein Zulassungsrecht.


Hinweis: Eine Hochschuleinrichtung kann einen Studienwahl-Check zur Pflicht machen. Erkundige dich darum rechtzeitig bei der Fachhochschule oder Universität deiner Wahl! Nähere Informationen zum Studienwahl-Check und zum Ende der Anmeldefrist am 1. Mai findest du auf der Website des niederländischen Staates (auf English).